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   LAG Rheinland-Pfalz, 17.10.2007 - 7 Sa 525/07   

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https://dejure.org/2007,12216
LAG Rheinland-Pfalz, 17.10.2007 - 7 Sa 525/07 (https://dejure.org/2007,12216)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.10.2007 - 7 Sa 525/07 (https://dejure.org/2007,12216)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Oktober 2007 - 7 Sa 525/07 (https://dejure.org/2007,12216)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nach einer gerichtlichen Feststellung bzgl. der Nichtauflösung eines Arbeitsverhältnisses nach einer Kündigung; Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung einer angemessenen Abfindung; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der ...

  • Judicialis

    BetrVG § 102 Abs. 1 Satz 1; ; BetrVG § 102 Abs. 1 Satz 3; ; BetrVG § 111; ; BetrVG § 113; ; KSchG § 9; ; KSchG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; KSchG § 10; ; ArbGG §§ 64 ff.; ; ZPO §§ 512 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 9 Abs. 1 Satz 1
    Unsubstantiierter Auflösungsantrag des Arbeitnehmers - keine Auflösung aufgrund Verletzung betriebsverfassungsrechtlich geschützter Positionen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 30.09.1976 - 2 AZR 402/75

    Vorausschau - Auflösungsantrag - Erwartung der weiteren Zusammenarbeit -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.10.2007 - 7 Sa 525/07
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Unzumutbarkeit einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ist jener der Entscheidung über den Auflösungsantrag (vgl. BAG, Urteil vom 30.09.1976 - 2 AZR 402/75 = AP Nr. 3 zu § 9 KSchG 1969).

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, welche die Unzumutbarkeit begründen sollen, trägt der Arbeitnehmer (vgl. BAG, Urteil vom 30.09.1976 a. a. O.).

  • BAG, 18.01.1962 - 2 AZR 179/59

    Abfindung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.10.2007 - 7 Sa 525/07
    Geeignet zur Begründung der Unzumutbarkeit sind aber nur solche Umstände, die in einem inneren Zusammenhang zu der vom Arbeitgeber erklärten sozialwidrigen Kündigung stehen oder im Laufe des Kündigungsrechtsstreits entstanden sind (vgl. BAG, Urteil vom 18.01.1962 - 2 AZR 179/59 = AP Nr. 20 zu § 66 BetrVG).
  • BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 509/79

    Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.10.2007 - 7 Sa 525/07
    An die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses sind zwar geringere Anforderungen zu stellen, als an eine arbeitnehmerseitige fristlose Kündigung (vgl. BAG, Urteil vom 26.11.1981 - 2 AZR 509/79 = AP Nr. 8 zu § 9 KSchG 1969).
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